1. Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung/ Tätigkeitsart
- Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs.1 GewO
- Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs.1 GewO Nr. 1
- Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 S. 1 GewO
- Vermittlungstätigkeit gemäß § 34c GewO
2. Zuständige Stellen
- zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach §34d Abs. 1 GewO: IHK Weingarten, Lindenstr. 2, 88250 Weingarten
- zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach §34f Abs. 1 GewO Nr. 1: IHK Weingarten, Lindenstr. 2, 88250 Weingarten
- zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach §34i Abs. 1 S. 1 GewO: IHK Weingarten, Lindenstr. 2, 88250 Weingarten
- Erlaubnis nach §34 c GewO, Aufsichtsbehörde: Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen,
www.zollernalbkreis.de
3. Registernummern im Vermittler-Register
- Versicherungsvermittlerregister: D-NXJQ-BE4B9-51
- Finanzanlagenvermittlerregister D-F-165-P4TJ-24
- Immobilardarlehensvermittlerregister: D-W-165-M6ES-33
4. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
- Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.
5. Information über die Vergütungen bei der Finanzanlagenberatung und Vermittlung:
-Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch die Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
6. Registerstelle des Vermittler-Registers:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 030 20308-8
www.vermittlerregister.org
7. Vermögensschadens – Haftpflichtversicherung
Der Vermittler unterhält gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Vers.-Nr.: 407 84 345633758 bei der R+V Allgemeine Versicherung AG
8. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.